Aussteller werden
Wer kann an der AGRAMA ausstellen?
- Sämtliche Unternehmen, die Land-, Forst- und Kommunalmaschinen herstellen, hauptberuflich importieren oder damit Handel treiben und den Service in der Schweiz sicherstellen, soweit sie im Handelsregister eingetragen sind und sich an die Ausstellungspolitik des SLV sowie die gesetzlichen Rahmendbedingungen halten, vorausgesetzt, die Ausstellungsprodukte entsprechen den Zulassungskriterien des Produkteverzeichnisses . Über die Zulassung entscheidet die Ausstellungskommission (AK) nach freiem Ermessen.
- Die Ausstellung eines Produktes (Marke) auf mehreren Ständen ist unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet auf schriftliches Gesuch des Fabrikanten/Importeurs die AK endgültig. Solche Gesuche sind mit der Anmeldung einzureichen.
Ausstellungsreglement AGRAMA 2024
Weitere Infos finden Sie im Ausstellungsreglement
Welche Produkte werden an der AGRAMA zugelassen?
Zugelassen sind:
- Neumaschinen und Ausrüstungen für die Land-, Forst- und Kommunalwirtschaft gemäss Produkteverzeichnis der AGRAMA, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Nicht zugelassen sind:
- Ersatzteile (exklusiv Originalersatzteile der ausgestellten Maschinen und Ausrüstungen am Stand)
- Treibstoffe, Öle und Fette
Über die Zulassung von Ausstellungsgütern entscheidet die Ausstellungskommission (AK) endgültig.
Produkteverzeichnis AGRAMA 2024
Die komplette Produkteliste der AGRAMA 2022 finden Sie hier
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- Ihre Produkte erreichen an der schweizweit grössten Plattform der Land-, Forst- und Kommunaltechnik über 50‘000 Besuchende pro Ausstellung
- Eintrag im Aussteller- und Produkteverzeichnis (elektronisch auf der Website und Druckauflage von 20‘000 Exemplaren)
- Bewerbung in der Fachpresse und auf Social Media