Aussteller werden
Wer kann an der AGRAMA ausstellen?
- Sämtliche Unternehmen, die Land- und Forstmaschinen herstellen, hauptberuflich importieren oder damit Handel treiben und den Service in der Schweiz sicherstellen, soweit sie im Handelsregister eingetragen sind und sich an die Ausstellungspolitik des SLV sowie die gesetzlichen Rahmendbedingungen halten, vorausgesetzt, die Ausstellungsprodukte entsprechen den Zulassungskriterien des Produkteverzeichnisses . Über die Zulassung entscheidet die Ausstellungskommission (AK) nach freiem Ermessen.
- Die Ausstellung eines Produktes (Marke) auf mehreren Ständen ist unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet auf schriftliches Gesuch des Fabrikanten/Importeurs die AK endgültig. Solche Gesuche sind mit der Anmeldung einzureichen.
Ausstellungsreglement AGRAMA 2022
Weitere Infos finden Sie im Ausstellungsreglement
Welche Produkte werden an der AGRAMA zugelassen?
Zugelassen sind:
- Neumaschinen und Ausrüstungen für die Land- und Forstwirtschaft gemäss Produkteverzeichnis der AGRAMA 2022, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Nicht zugelassen sind:
- Ersatzteile (exklusiv Originalersatzteile der ausgestellten Maschinen und Ausrüstungen am Stand)
- Treibstoffe, Öle und Fette
Über die Zulassung von Ausstellungsgütern entscheidet die Ausstellungskommission (AK) endgültig.
Produkteverzeichnis AGRAMA 2022
Die komplette Produkteliste der AGRAMA 2022 finden Sie hier
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- Eintrag im Aussteller- und Produkteverzeichnis (elektronisch auf der Website und Druckauflage von 20‘000 Exemplaren)
- Bewerbung in der Fachpresse und auf Social Media